Sport unter dem 
Davidstern. Vortrag
Lorenz Peiffer
 
 
 
 
 
Ausstellungsprojekt
  Vortrag. Bremen, Staatsarchiv, 16. November 1999

Prof. Dr. Lorenz Peiffer  Universität Hannover

Der Ausschluss jüdischer Athletinnen und Athleten aus der deutschen Turn- und Sportbewegung nach 1933


Vorbemerkung
Der Lauf der Geschichte hat es so bestimmt, dass wir am 9. November zweier historischer Ereignisse aus der jüngsten deutschen Geschichte gedenken, die jedoch in der Erinnerung  mit sehr unterschiedlichen Gefühlen verbunden sind: 
Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und der Öffnung der Archive der ehemaligen DDR schien das Interesse der zeithistorischen Forschung für die nächsten Jahre vorgezeichnet: Aufarbeitung der jüngsten deutschen Geschichte - der Geschichte der DDR bzw. der deutsch-deutschen Geschichte! Und in der Tat, die Aufhebung der 30jährigen Schutzfrist für DDR-Archivalien - mit Ausnahme der Akten des Außenministeriums der DDR - hat in der allgemeinen wie sporthistorischen Forschung eine Flut von Publikationen und Forschungsprojekten ausgelöst.

Wer jedoch geglaubt hatte, daß mit diesem neuen Forschungsschwerpunkt die bisherige Dominanz zeithistorischer Forschung in den Hintergrund gedrängt wurde, konnte sich von der hohen Aktualität der „braunen Vergangenheit“ der deutschen Gesellschaft durch die Diskussionen auf dem deutschen Historikertag 1998 in Frankfurt, die Diskussionen um Entschädigung von Zwangsarbeitern, durch die Diskussionen um die „Walserrede“ und in den letzten Wochen um die Wehrmachtsausstellung überzeugen. Der Rückfall einer vermutlich zivilisierten Gesellschaft in die Barbarei durch die NS-Schreckensherrschaft - die Ausgrenzung und Liquidierung politisch und rassisch „Andersdenkender“ und „Andersartiger“ bis hin zum systematisch geplanten und betriebenen Völkermord - wird auch weiterhin ein dominantes Thema der zeithistorischen Forschung bleiben.

Bei aller Widersprüchlichkeit in seiner politisch-ideologischen Programmatik verfolgte der Nationalsozialismus mehrere konkrete Ziele: Die Zerstörung der Grundlagen der Demokratie, die Zerschlagung der organisierten Arbeiterbewegung, die Militarisierung der deutschen Gesellschaft und die „Lösung der Jugenfrage“: Alle diese Ziele sollten münden in einer Neuordnung Europas auf der Grundlage der nationalsozialistischen Herrschaft. Die Grundzüge dieser NS-Politik, in der der Rassismus eine zentrale Rolle einnahm, spiegeln sich in der Politik der deutschen Turn- und Sportbewegung wider. 

Die historische Phase des „Sports im Nationalsozialismus“ gilt als gut erforscht.  Auch die Geschichte der Deutschen Turn- und Sportbewegung in der Zeit von 1933-1945 ist in ihren Grundzügen erforscht und beschrieben. Der Weg der Turn- und Sportverbände in das faschistische Deutschland ist in seinen Konturen rekonstruiert und nachgezeichnet. Lassen Sie mich das an zwei Beispielen verdeutlichen: An der Geschichte des DFB und der DT in den Monaten nach der Machtübernahme durch die Nazis.

So veröffentlichte der DFB am 19. April 1933 im Verbandsorgan Kicker eine Amtliche Bekanntmachung, in der er seinen Untergliederungen und Vereinen mitteilte: „Der Vorstand des DFB und der Vorstand der Deutschen Sportbehörde halten Angehörige der jüdischen Rasse, ebenso auch Personen, die sich als Mitglieder der marxistischen Bewegung herausgestellt haben, in führenden Stellungen der Landesverbände und Vereine nicht für tragbar. Die Landesverbände und Vereine werden aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen, soweit diese nicht bereits getroffen wurden, zu veranlassen“. Damit war das Tor für den Ausschluß jüdischer Mitglieder offiziell von Verbandsseite aus geöffnet, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt „nur“ die Amtsträger auf den verschiedenen Ebene betraf. Einen Tag später sagte der VBB in seinem Amtsblatt „Die Fußball-Woche“ die Punktspiele des jüdischen Vereins S.C. Hakoah Berlin ab und untersagte dem Verein auch den Abschluß von Gesellschaftsspielen.

Die Deutsche Turnerschaft – der größte Verband der damaligen Zeit - entledigte sich in ihrer Hauptausschußsitzung am 8./9. April 1933 ihrer demokratischen Traditionen und bekannte sich offen zu den rassistischen, antidemokratischen und militanten Zielen der nationalsozialistischen Machthaber. Erste Schritte zur Militarisierung ihrer turnerischen Arbeit hatte sie bereits Ende der 20er/Anfang der 30er Jahre vollzogen. An republikanische Traditionen der 48er Zeit hatte die DT nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und der Ausrufung der Weimarer Republik nicht angeknüpft und ein positives Verhältnis zu dem Weimarer Staat hat sie zu keiner Zeit gefunden. Nationale und völkische Elemente bildeten die Eckpfeiler der geistig-politischen Sinnrichtung der Arbeit und Politik der Turnerschaft in der Zeit der Weimarer Republik. Spätestens mit der Aufnahme der Mitarbeit in dem „Reichskuratorium für Jugendertüchtigung“ und der Einbeziehung des Wehrturnens in die turnerische Arbeit Ende des Jahres 1932 ordnete sich die DT in den „illustren Kreis völkisch gesinnter und militanter Antidemokraten“ ein. Im Gegensatz zum Arbeiter- Turn- und Sportbund (ATSB), der der politischen Säuberungswelle der Nazis zum Opfer fiel, verboten und liquidiert wurde, schaltete sich die DT bereits im April „politisch-ideologisch gleich“ - und das ohne erkenn- und nachweisbaren Druck von außen. 

Andere Sportverbände wie der Deutsche Tennisbund, der Deutsche Schwimm-Verband – um nur einige zu nennen -, folgten der dem DFB und der DT auf diesem Wege.

Mit welcher „Eilfertigkeit“ sich die DT auf der politisch-ideologischen Ebene mit den Grundpfeilern der nationalsozialistischen Weltanschauung gleichschaltete, wird am Beispiel der antisemitischen Politik - dem Ausschluß der jüdischen Mitglieder aus der DT – besonders deutlich.

Der Ausschluß der Juden aus den Vereinen der DT

„Nimm die Judenfrage. Ich persönlich habe es immer für ein Unglück gehalten, daß die Juden die deutsche Politik und weite Gebiete der deutschen Kultur zu beherrschen suchten und teilweise tatsächlich beherrschten. Aber niemals hätte ich Gewaltsamkeiten, gar die unmenschlichen der Hitlerzeit, gegen sie gebilligt“.

Dieses persönliche Bekenntnis legte Neuendorff in einer Art Rechtfertigungsbrief an seinen ehemaligen Weggefährten in der Deutschen Turnerjugend, Nikolaus Bernett, im Jahre 1947 ab. Damit spricht Neuendorff eine Kontinuitätslinie in seiner geistigen Haltung gegenüber den Juden in der deutschen Gesellschaft an, die sein politisches Handeln über Jahrzehnte geprägt hat. Obwohl Neuendorff als Bundesleiter des Wandervogels 1913 mit seinem Antrag auf Ausschluß der jüdischen Mitglieder auf dem Bundestag gescheitert war, agitierte er innerhalb des Wandervogels weiter gegen die jüdischen Mitglieder: 

„Die seligen, nach Knoblauch riechenden, jüdischen Wanderstiefel haben denn ja auch wieder von neuem aufgewärmt werden müssen. (...) Wir wollen den Wandervogel im allgemeinen von Juden frei gehalten wissen, das ist meine ehrliche und tiefinnere Ueberzeugung, wie es die Deine ist. Wenn irgend eine Ortsgruppe einen wirklich anständigen Juden irgendwo aufnehmen will, nun gut, dann in Gottes Namen, daran wird der Bund ja nicht sterben. Aber im allgemeinen ist er deutsch und deutsch solle er bleiben. (...) Lasst uns den Kampf für das Deutschtum des Wandervogels möglichst alle Zeit mit blanken Waffen führen. (...) Sagen wir doch immer wieder und laut und ehrlich: Die Juden mögen die anständigsten Menschen von der Welt sein, es mag statistisch nachgewiesen werden, dass sie ethisch genau so wertvoll sind, wie wir Deutschen, macht alles nichts: sie bleiben uns doch fremd, und daher wollen wir sie eben nicht im Wandervogel haben“.

Dieser zynische Fremdenhaß und der von Neuendorff immer wieder betriebene Versuch der Ausgrenzung der Juden aus einer „deutschen“ Organisation entsprach zu Beginn des 20. Jahrhunderts durchaus zeitgeschichtlichen geistigen Strömungen.  Die Geschichte des Rassismus und Antisemitismus in Deutschland zeigt jedoch auch, daß Ausgrenzung der erste Schritt auf dem Wege zur endgültigen physischen Vernichtung der Juden durch die Nationalsozialisten war.

Der Prozeß der „Dehumanisierung“ der jüdischen Bevölkerung begann mit ihrer Ausgrenzung! „Die Nationalsozialisten mußten das Rad nicht neu erfinden. Sie haben in ihrer Ideologie gebündelt, weiterentwickelt und dann in die Praxis umgesetzt, was an konservativen bis reaktionären Leitbildern und Utopien bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts (...) als Visionen einer Staatsordnung in einem großen geeinten ‘Deutschen Reich’ entworfen wurde. Kein Gedanke ist neu. Der Unterschied zu ihren Vorgängern ist, daß sie ihre bevölkerungspolitischen Utopien auch in die Tat umsetzten - nicht außerhalb Europas, sondern mitten in Europa - und daß ihnen dies in erschreckendem Ausmaß gelang“. 

Unmittelbar nach der Machtübernahme realisierte Neuendorff seine antisemitischen Utopien einer „deutschen“ Organisation - jetzt als neuer Führer einer anderen Organisation als des Wandervogels: der DT. Nachdem der Hauptausschuß der DT in seiner Sitzung vom 8./9. April 1933 sich einstimmig zum arischen Grundsatz bekannt hatte, verpflichtete Neuendorff in seiner Eigenschaft als „Führer“ die Vereine in seiner „Osterbotschaft“, bis zum Deutschen Turnfest Anfang Juli in Stuttgart „alle jüdischen Mitglieder aus ihren Reihen auszuscheiden. Mit dieser Ausscheidung ist sofort zu beginnen (...)“. 

Die von Neuendorff gewählte Ausdrucksform „auszuscheiden“ erinnert stark an die zynische Beschreibung der Juden aus dem Jahre 1914. Diese Wortwahl suggerierte den Vereinen, daß sie ohne Skrupel Fremdes aus den Reihen der DT zu entfernen hatten. Mit dieser Verpflichtung der Vereine wußte sich Neuendorff offensichtlich in Einklang mit Forderungen aus den Untergliederungen der DT. Die Sächsische Turnerschaft hatte bereits im März 1933 die Einführung des Arierparagraphen gefordert, der Turnkreis Hannover-Braunschweig in seiner Ausgabe des Turnblattes vom 5.4.1933.

Auch der Akademische Turnbund -ATB hatte sich bereits am 31.3.1933 in einer ersten Stellungnahme nicht nur zur „nationalen Wende unseres deutschen Volkes und zu seiner Staatsführung“ bekannt, sondern deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der ATB in seinen Korporationen „für den großdeutschen Gedanken und völkischen Staat gegen rassische Überfremdung“ wirkt. Auch in den Vereinen entsprach die Aufforderung, die jüdischen Mitglieder „auszuscheiden“, offensichtlich stärker verbreiteten zeitgenössischen antisemitischen Grundhaltungen, als bislang angenommen. 

Bei der Umsetzung entwickelten die Vereine unterschiedliche und teilweise subtile Strategien.In einigen Vereinen wurde den jüdischen Mitgliedern direkt der Ausschluß mitgeteilt. Der Oldenburger Turnerbund schickte seinen jüdischen Mitgliedern einen „blauen Brief“, in dem sie zum Asutritt aufgefordert wurden.  Der TV 48 Erlangen erklärte sich schon im April 1933 für „judenfrei“.  Andere Vereine forderten ihre jüdischen Mitglieder auf, durch freiwilligen Austritt dem Ausschluß zuvorzukommen. Dadurch konnten die Vereine ihr Gesicht wahren! Anschließend wurden die jüdischen Mitglieder - wie normale Vereinsaustritte - aus den Mitgliederlisten gestrichen. 

Ein Aufbegehren oder gar Widerstand gegen den verfügten Ausschluß teilweise jahrelanger und verdienter Mitglieder hat es offensichtlich nur in wenigen Fällen gegeben.  Dabei hatte Neuendorff in seiner Bestimmung, wer als Jude zu gelten hatte, den Vereinen keinen Ermessenspielraum gelassen. „Der Begriff des Juden aber wird nicht durch den Glauben, sondern durch das Blut bestimmt. Jude ist, wer von jüdischen Eltern stammt. Dazu genügt, daß ein Teil der Großeltern jüdischen Blutes ist“. Die zunächst vorgenommene Einschränkung, daß diejenigen, „die am Weltkriege als Frontkämpfer teilgenommen haben oder deren Söhne oder Väter im Weltkriege gefallen sind“  vom Ausschluß ausgenommen sind - diese Einschränkung entsprach den Bestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums -, hob Neuendorff wenige Wochen später auf und verfügte die Vollarisierung der DT. 

Mit der Verkündung der Nürnberger Rassegesetze 1935 durch die nationalsozislistischen Machthaber zeigte sich, daß die DT in der Bestimmung, wer als Jude zu gelten hatte, radikaler gegen die Juden in ihren eigenen Reihen vorgegangen war als der NS-Staat gegen die jüdische Bevölkerung! In der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 14.11.1935 wurde in §5 Abs. 2 bestimmt: „Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Mischling“.  Damit erwies sich die Neuendorff’sche Vorgabe an die Vereine der DT zweieinhalb Jahre später als falsch und selbst im juristischen Sinne des NS-Staates als „unrecht“ - soweit man in dieser Frage überhaupt juristische Maßstäbe anlegen kann. 

Inwieweit Vereinsmitglieder auf der Grundlage der Neuendorff’schen Bestimmung zu „Unrecht“ als Juden aus Vereinen ausgeschlossen worden sind, darüber geben die vorliegenden Quellen keine Auskunft. Entscheidend für die Beurteilung der antisemitischen Politik der DT in den ersten Monaten der NS-Herrschaft ist jedoch, daß die Führung der Turnerschaft Vereinsmitglieder als Juden diskriminierte und ausschloß, die selbst nach den juristischen Vorgaben des NS-Regimes Jahre später nicht als Juden galten. Darüber hinaus belegen die Quellen, daß die verfügte „Vollarisierung“ von Führungskräften in Untergliederungen eingefordert worden war und in den Vereinen auf große Bereitschaft zum Vollzug traf. Das Vorgehen Neuendorffs war nicht die Politik eines Einzelnen ohne Rückhalt in der Organisation. Eine Befragung, „ob die einzelnen Kreise hinter der Politik Neuendorffs stünden“, hatte eine „überwältigende Mehrheit“ ergeben, „lediglich der Turnkreis VIIIa (Westfalen) entzog ihm das Vertrauen“. 

Dagegen hatte der Reichssportkommissar von Tschammer und Osten noch am 11.6.1933 in seiner Rede anläßlich des Endspiels um die Deutsche Fußballmeisterschaft in Köln in der „Arierfrage“ Zurückhaltung angemahnt: „die schwierige außenpolitische Situation unseres Vaterlandes (erfordert) eine besondere diplomatische Behandlung dieser Frage (...). Bei der Gelegenheit gab es einen sehr witzigen Seitenhieb auf die Eilfertigkeit der Turnerschaft in dieser Frage. Es sei sehr billig, sich über die Erklärung zu entrüsten, die Deutschland auf dem Wiener Olympischen Kongreß zur Frage der Juden abgegeben habe. Es gäbe aber noch Dinge, die sich der Beurteilung der Masse entzögen! Er für seinen Teil verschließe überhitzten Temperamenten die Tür, ruhige Ratgeber seien ihm lieber!“ 

Auf der Wiener Tagung des IOC am 7.6.1933 hatte Lewald als deutscher Vertreter in Abstimmung mit der neuen Reichsregierung erklärt, „daß Deutsche jüdischer Herkunft als Teile der deutschen Mannschaft an den XI. Olympischen Spielen teilnehmen dürften“  und damit auf kritische Nachfragen über die judenfeindliche Politik der nationalsozialistischen Machthaber reagiert. Die Erklärung wurde vor allem in der amerikanischen Presse als Zeichen dafür gewertet, „daß die Naziführer in einer so wichtigen Frage wie dem Antisemitismus zur Vernuft zurückkehrten“.

Die DT war dagegen gewillt und bereit - ohne Rücksicht auf innen- und außenpolitische Reaktionen -, die nationalsozialistische Rassentheorie umzusetzen und dem neuen Reichskanzler Adolf Hitler auf dem Deutschen Turnfest in Stuttgart eine „judenfreie“ Turnerschaft zu präsentieren! Damit wurden wenige Wochen nach der ersten, von den Nazis zentral gelenkten antijüdischen Aktion am 1. April 1933, dem Boykott jüdischer Geschäfte, erste konkrete Schritte zur Ausgrenzung jüdischer Mitglieder aus dem gesellschaftlichen Leben von der DT eingeleitet. Auch andere Sportverbände dokumentierten bereits im April 1933 ihr Bekenntnis zum Nationalsozialimus u.a. in der Aufnahme des „Arierparagaphen“ in ihre Satzungen, die DT übertraf diese Verbände jedoch durch die Radikalität ihrer Bestimmungen und ihres Vorgehens. 

Historischer Abriss: Jüdischer Sport im NS-Deutschland
Sport unter dem Davidstern

Forschungsprojekt Sozialintegrative Leistung von Fußballvereinen

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